Beschluss:

Programmpunkt 15.1.2., letzter Satz, wird, wie folgt, geändert:

„Als Zwischenschritte werden eine Reduzierung der Treibhausgase in Österreich um 30% bis 2025 und um 70 % bis 2030 angestrebt."
 

Bisher:

„Als Zwischenschritt wird eine Reduzierung der Treibhausgase in Österreich um 50 % bis 2030 angestrebt.“
 

Begründung:

Wie i7098 nur auch mit 30% bis 2025.

Bisher war es des Ziel der Europäischen Union, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 bis 2030 um 40 % zu reduzieren. Im April 2021 wurde das Reduktionsziel auf 55 % angehoben. Wissenschaft, und darauf basierend, Organisationen wie der WWF halten aber mittlerweile eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 65 % für notwendig, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen: https://www.wwf.de/themen-projekte/klima-energie/klimaschutz-und-energiewende-in-europa/das-neue-eu-klimaziel-fuer-2030

Unsere Programmforderung, bis 2030 eine Treibhausgasreduzierung von 50 % zu erreichen, bleibt also nicht nur hinter der aktuellen EU-Politik zurück, sondern v.a. hinter den tatsächlichen Erfordernissen, um die Klimaerwärmung aufzuhalten. Damit ist unsere bisherige Forderung überholt und anzupassen.

Nachtrag: Da hier der Vorschlag gemacht wurde, eine Reduzierung der Treibhausgase um 70 % ins Programm aufzunehmen, habe ich festgestellt, dass Zahlreiche Umweltverbände dies ebenfalls fordern. Zudem gibt es zumindest eine Machbarkeitsstudie des deutschen Umweltbundesamts, die 69 % für realistisch hält: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/rescue_studie_cc_36-2019_wege_in_eine_ressourcenschonende_treibhausgasneutralitaet_auflage2_juni-2021.pdf Somit spricht m.E. nichts dagegen die Forderung auf 70 % auszuweiten, was ich hiermit getan habe.