Beschluss:

Programmpunkt 15.1.2., letzter Satz, wird, wie folgt, geändert:

„Als Zwischenschritt wird eine Reduzierung der Treibhausgase in Österreich um 65 % bis 2030 angestrebt."
 

Bisher:

„Als Zwischenschritt wird eine Reduzierung der Treibhausgase in Österreich um 50 % bis 2030 angestrebt.“
 

Begründung:

Bisher war es des Ziel der Europäischen Union, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 bis 2030 um 40 % zu reduzieren. Im April 2021 wurde das Reduktionsziel auf 55 % angehoben. Wissenschaft, und darauf basierend, Organisationen wie der WWF halten aber mittlerweile eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 65 % für notwendig, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen: https://www.wwf.de/themen-projekte/klima-energie/klimaschutz-und-energiewende-in-europa/das-neue-eu-klimaziel-fuer-2030

Unsere Programmforderung, bis 2030 eine Treibhausgasreduzierung von 50 % zu erreichen, bleibt also nicht nur hinter der aktuellen EU-Politik zurück, sondern v.a. hinter den tatsächlichen Erfordernissen, um die Klimaerwärmung aufzuhalten. Damit ist unsere bisherige Forderung überholt und muss anzupassen.