Text

Für eine gesetzlich verankerte Mindestfrist.

Bei dringenden Gesetzen sollte mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates die Begutachtung entfallen dürfen, dafür darf das Gesetz nicht länger als ein Jahr in kraft sein.

Begründung

orf.at: Taktieren mit Begutachtungsfristen