Der Letzte Satz, 1. Absatz, des Programmpunktes 23.2 wird wie folgt geändert:
Das Verbot von Cannabis ist weder medizinisch begründet noch ist es wirksam; daher fordern wir die Abschaffung der Strafverfolgung bei Besitz von Cannabis und Anbau zum Eigenbedarf innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens (z. B. in Cannabis-Clubs).
Bisheriger Text:
Das Verbot von Cannabis ist weder medizinisch begründet noch ist es wirksam; daher fordern wir die Abschaffung der Strafverfolgung bei Besitz von Cannabis und Anbau zum Eigenbedarf bzw. im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Rahmens (z. B. in Cannabis-Clubs).
Begründung:
Sprachliche Verbesserung.