Der Punkt 15.1. Klimapolitik möge im Parteiprogramm wie folgt ergänzt / verbessert werden:
15.1., 3. Absatz lautet derzeit:
„Es ist auch nicht so, dass wir im Binnenland relativ sicher wären und sich allein die Menschen in den Küstenregionen und auf fernen Inseln Gedanken um ihre nackte Existenz machen müssten.“
Neu: „Es ist auch nicht so, dass wir als Binnenland relativ sicher wären und sich allein die Menschen in den Küstenregionen und auf fernen Inseln Gedanken um ihre nackte Existenz machen müssten.“
15.1.1. Am Ende des bestehenden Textes wird folgender Satz am Ende des letzten Absatzes hinzu gefügt:
„Für uns ist die Begrenzung der Klimaerwärmung auf maximal 1,5 C° unabdingbar und nicht verhandelbar.“
15.1.14. Am Endes des Textes wir folgender Absatz angehängt:
„Hinsichtlich der Eindämmung „geplanter Obsoleszenz“ im Rahmen des Konsumentenschutzes wird auf die Forderungen in Programmpunkt 22.5. verwiesen.“
Zusätzlich wird ein Punkt „15.1.15 Asylgrund Klimakatastrophe“ hinzu gefügt:
„Durch den Klimawandel besteht die Gefahr, dass Gebiete, in denen bisher Menschen leben, unbewohnbar werden, Inseln untergehen oder Landstriche zu Wüsten verkümmern. Diese Zustände haben die Menschen, die dort beheimatet sind, nicht herbeigeführt, sondern sie sind die Opfer der Ausbeutung der Ressourcen, durch die Menschheit in ihrer Gesamtheit. Diese Menschen, die auf Grund der Klimaveränderung ihre Heimat verlieren, müssen sich unserer Solidarität sicher sein können. Die Piratenpartei Österreichs fordert deshalb, den Klimawandel verfassungsmäßig als Asylgrund festzuschreiben.“
Zusätzlich wird ein Punkt „15.1.16 CO2-Steuer“ hinzu gefügt:
„Für die Piratenpartei Österreichs ist Klimaneutralität das Ziel. Eine CO2-Steuer kann deshalb nur eine Übergangslösung sein, um den Ausstoß unwirtschaftlich zu machen. Letztlich ist aber die Eindämmung von Treibhausgasen das Ziel, und nicht allein deren Besteuerung.“
Begründungen:
15.1., 3. Absatz: Sprachliche Verbesserung
15.1.: Dieser Satz ist notwendig, da das absolute Bestehen auf die 1,5 C°-Grenze so bisher nicht explizit im Text steht.
15.1.14.: Es gibt hier Berührungspunkte zu einem anderen Programmteil. Jener Programmpunkt 22.5. zur geplanten Obsoleszenz spricht Hauptsächlich die Transparenz bzgl. der Haltbarkeit des Produkts an und fordert hierzu Maßnahmen, die es Konsumenten erleichtern, diese Haltbarkeit besser nachzuvollziehen, bzw ihre Kaufentscheidung daran auszurichten. Somit ist er ganz gut im Programmteil „Konsumentenschutz“ aufgehoben. Bei 15.1.14 geht es hingegen vor allem darum, Produkte überhaupt schon langlebiger zu konzipieren und so herzustellen, dass sie reparierbar sind.
15.1.15.: Der Text ist selbsterklärend.
15.1.16: Der Text ist selbsterklärend.