Die Landespartei wird auf eine Landesorganistion zurückgestuft. Finanzen und Rechtsgeschäfte gehen auf den Bund über. Ein Antrag an die BGV soll sicherstellen, dass das Grazer Geld nur für Graz eingesetzt werden darf. Wahl eines neuen Vorstandes nicht zwingend notwendig. =Beschluss= Die Piratenpartei Steiermark beschließt ihre Auflösung laut §11. (2) Landesparteieinheitssatzung vorbehaltlich folgender Voraussetzung: Die Piratenpartei Österreichs beschließt die Gelder der Klub- und Parteienförderung aus Graz ausschließlich für Graz einzusetzen. Die Bundespartei tritt die Rechtsnachfolge der Landespartei an; die Piratenpartei Steiermark bleibt als Landesorganisation und Teil der Bundespartei bestehen. Der Landesvorstand wird beauftragt die Auflösung mit der Bundespartei zu koordinieren und beim Innenministerium die Auflösung anzusuchen, wenn die Voraussetzung erfüllt ist.