Ich beantrage die Satzung wie folgt zu ergänzen: § 24. Spekulationsverbot (1) „Geld auf den Konten der Piratenpartei Österreichs, wie auch ihrer Unterorganisationen, darf nicht zu Finanzspekulationen irgendwelcher Art ( Aktien, Anleihen, Optionen, Kryptowährungen (Coins), Zertifikate, etc.) verwendet werden. Dasselbe gilt für etwaige Barbestände (z.B Handkasse, Bargeldspenden). Sämtliche Gelder dürfen nur für politische oder organisatorische Belange verwendet werden. Nicht benötigte Gelder haben auf den Konten der PPÖ bzw. ihrer Unterorganisationen zu verbleiben.“ Begründung: In unserer Satzung, unseren Geschäftsordnungen wie auch im Österreichischen Parteiengesetz gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Spekulation mit Parteigeldern. Ich halte es für angebracht, ja sogar notwendig etwaigen Spekulationen mit Parteigeldern einen Riegel vorzuschieben. Der Boom bei den Kryptowährungen im vergangenen Jahr und das Interesse etlicher Parteimitglieder an diesen, lässt eine solche Vorsichtsmaßnahme sinnvoll erscheinen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass im Herbst letzten Jahres die Gründung einer AG Krypto angedacht war.