Antrag:

Wir beschließen, dass jene jüngst mitteles einem Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandsgremiums aufgelösten Landesorganisationen wieder hergestellt werden.

Wir erklären den diesbezüglichen EBV-Beschluss welcher die Auflösung der Landesorganisationen für null und nichtig.

Wir ermuntern die Mitglieder der jeweiligen Landesorganisationen zur umgehenden Organisation und Abhaltung einer Landesgenerellversammlung betreffend der Wahl von Landesgremienorganen.

Wir stellen es den Mitgliedern der betroffenen Landesorganisationen frei, auch eine Landespartei zu gründen.

Wir „verpflichten“ die – neu gewählten – Bundesorganen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit jenen von den jüngst aufgelösten Landesorganisationen betroffenen Mitgliedern und zukünftigen Landesorganen zur unmittelbaren Wiederetablierung von Organisationen der Piraten in den Bundesländern.

Begründungen:

  • Im Falle eines Antritts zur Nationalratswahl, sind jene mit Landesorganisationen verbunden Kosten (u.a. Kontoführungskosten) vernachlässigbar gering.
  • Im Falle eines Antritts zur Nationalratswahl, benötigt die PPö bundesweit über funktionierende Landesorganisationen bzw. Landesparteien.
  • Eine Wiederbelegung von Landesorganisationen könnte die Mitwirkungsbereitschaft als auch die Mitgliedermotivation wohl mehr erhöhen, als die Auflösung von Landesorganisationen.
  • Eine Auflösung der Landesorganisationen war nicht zwingend erforderlich, da „kein Gefahr in Verzug“ gegeben war.
  • Ohne bundesweiter Struktur, ohne bundesweit engagierter Mitglieder, wird kein ordentlicher Wahlkampf, einschließlich des mühevollen Sammelns von Unterstützungserklärungen machbar sein. Denn: Jene Mitglieder welche mittels EBV-Beschluss ihrer Landesorganisation „beraubt“ worden sind, werden aufgrund diesen Beschlusses eher geneigt sein, sich im Rahmen der Nationalratswahl2017 nicht für die PPö zu engagieren; Grundsatzfrage: Warum sollten sich diese Mitglieder engagieren, wenn sie ihrer (primären) „Basisorganisation“ „beraubt“ worden sind?
  • Es macht keinen oder nur einen sehr geringen Sinn in Bundesländern zur Wahl anzutreten, wenn man in diesen Bundesländern vorab der Nationalratswahl die Landesorganisationen auflöst.

Anmerkung:

  • Die Gründung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien hat meines Erachtens nur Sinn, wenn jene in diesem Bundesland lebende (engagierende) Mitglieder gewillt sind. Eine Gründung allein mittels Bundesparteibeschluss bzw. Bundesbasisbeschluss (bei LO´s) macht keinen Sinn, wenn die Mitglieder Vorort nicht eingebunden werden. Die Mitglieder vor Ort sollen das Zepter des Aktionismus innehaben und von den Bundesorganen unterstützt werden.
  • Eine Bundesgerallversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der PPö. Folglich können die bundesweiten Mitglieder, den EBV-Beschluss aufhaben.