'''Vorbemerkungen''': * Derzeit ist unklar bzw. den Anforderungen entsprechend unzureichend definiert, welche Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage eines Basisbeschlussen getroffen bzw. umgesetzt werden dürfen. In den Satzungen befindet sich – meines bescheidenen Wissens nach – keine Auflistung jener Entscheidungen welche ausschließlich durch die Basis(-mitglieder), welche durch die zuständigen Organe mit Mehrheitsbeschluss und ggf., welche durch einzelne Organe – ohne diesbezüglichen Gremienbeschluss – zu treffen sind. Dies sollte um „Basisdemokratie“ im Allg. zu fördern und auszuweiten zukünftig in den Satzungen mitberücksichtigt werden. * Meines Wissens nach, gibt es nur in Hinblick auf Wahlbündnisse ein zwingendes Quorum. Wie dies in der Vergangenheit gehandhabt wurde, ist jedem aufgrund des Bündnisses mit „Wien Andas“ in Erinnerung. * Um hier zukünftig '''Klarheit''' zu '''schaffen''', wird nachfolgender Antrag zur Vorlage an den Landesvorstand der Wr. Piratenpartei eingebracht. =Antrag:= = Die Organe des Landesvorstandsgremium der Wr. Landespiratenpartei mögen bis zur kommenden Landesgenerallversammlung (LGV) eine Empfehlung hinsichtlich jenen Entscheidungen welche zwingend einen Basisbeschluss erfordern, zu erarbeiten. Darüber hinaus, solle diese Empfehlung auch Vorschläge betreffend jener Entscheidungen beinhalten, welche zukünftig von einzelnen Organe ohne Gremienbeschluss getroffen werden können. = '''Begründung''': * '''Vorbeugung von autoritären Organen''' bzw. Gremien. * Belebung der '''Basis''', durch klare Zuweisung von '''Entscheidungskompetenzen'''. * Klare Definierung von „'''Basisdemokratie'''“ bzw. „'''basisdemokratischer Mitgliederpartei'''“. Leider bin ich der Auffassung, dass „Basisdemokratie“ in der Vergangenheit zusehr als „politisches Schlagwort“ verwendet und weniger als ein tatsächlich interner mehrstufiger Entscheidungsfindungsprozess verstanden wurde. Vom – theoretischen – Prinzip aus, bzw. vom Konzept her, hätte die Piratenpartei mit „Basisdemokratie“ bzw. als eine „basisdemokratische Mitgliederpartei“ jenes strukturelle Werkzeug und ideologische Gegenstück zur klassischen Gremien- und Organparteien, bei welchen die Entscheidungen hauptsächlich von jenen bei den Parteitagen gewählten bzw. bestätigten Organen und weniger von den Mitgliedern getroffen werden. Zumindest theoretisch steht bei einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ die Basis und nicht die Gremienorgane im Zentrum der Entscheidungsfindungen. * '''Klare Reglementierung von Entschluss- bzw. Beschlusskompetenzen'''. Wer darf was, unter welchen Richtlinien entscheiden? Wer ist wie, an etwaige Beschlüsse, Umfragen und Abstimmungen gebunden. * Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten '''Umfragen''', durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. * Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten '''Abstimmungen''', durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. * Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten '''Liquid-Initiativen''', durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. * Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Klarstellung wie zukünftigt mit jenen von Basismitgliedern eingerreichten und von der Basis befürworteten '''Anträgen zur Mitgliederversammlung''', durch die Landesvorstandsgremiumsmitglieder umgegangen werden soll/muss. * Ich beziehe mich bei den vorangegangenen Auflistungen auf LGV-Anträge, Liquid-Abstimmungen und Liquid-Umfragen, welche meinerseits eingebracht, von Basis befürwortete wurde, aber seitens der zuständigen Organe bspw. keinerlei Kontaktaufnahme erfolgte. Folglich, erfolgten etwaige Adaptierungen bzw. Ergänzungen dieser Anträge (Initiativen) in Eigenregie und werden vorraussichtlich erst bei der kommenden LGV meinerseits an interessierte Mitglieder ausgehändigt; Eine Alternative, dass ich diese Konzepte, interessierten Mitglieder übermittle, existiert aufgrund des „abgedrehten Forums“ nicht mehr, obwohl dieses – Forum – die Möglichkeit geboten hätte, diese Konzepte zeit- und ortsunabhängig der Basis bereitzustellen. * Durch diese erarbeite Empfehlung erhoffe ich mir, dass im Rahmen es längeren internen Prozesses die internen Kompetenzentscheidungen klarer geregelt werden, bzw. wieder '''die Basismitglieder ins Zentrum des Entscheidungsfindungsprozesses und des Beschlussfassungsprozesses''' rückt und durchaus auch eine Verlagerung der ggw. Entscheidungspraxis von den Gremienorganen hin zu der Basis, im Sinne einer basisdemokratischen Mitgliederpartei erfolgt. Immerhin möchte sich die Piratenpartei ja als eine „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ als alternative zu den anderen '''Organparteien''' und '''Gremienparteien''' positionieren. Meiner persönlichen Meinung nach, war die PP in den letzten Jahren eher eine klassische Gremienpartei und weniger eine tatsächliche „'''basisdemokratische Mitgliederpartei'''“. '''Beispielsweise''', könnte die Basis zukünftig über folgende erweiterte '''Basisrechte''' erhalten: * '''Einspruchsrechte''' (Veto) gegen die '''Auflösung von Landesorganisationen''' bzw. Landesparteien, * verpflichtende '''Anhörungsrechte''' im Rahmen von Gremiensitzungen, in welcher die Auflösung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien entschieden wird, * Verpflichtender Basisbeschluss, bei Finanziellen '''Ausgaben''' ab eine noch festzulegenden Betrag; (Ausgenommen sollen jene Ausgaben für die interne IT-Infrastruktur sein.) * '''Vetorecht der Basis, gegen Organbeschlüsse''' betreffend der Teilnahme an Demonstrationen (Als ein Beitrag zur Verschiedbung der PP von einer Protestpartei, zu einer Partei, welche den Fokus auf politische Themenarbei legt.) * '''Einspruchsrecht gegen''' durch Bundesorgane gegen Landesorgane verhängte '''Organsperren''', * '''Einspruchsrecht''' gegen jene von Bundesorganen '''interrimistisch eingesetzten Landesorgane''', * '''Vorschlagsrecht''': Recht zur Nennung von Kandidaten für Organwahlen, auch wenn sich diese Mitglieder vorab nicht selbst zur Wahl aufgestellt (gemeldet) haben. * '''Absegnungsrecht von Wahllistenplätzen''' auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- bzw. Bezirksebene; dies gilt auch bei etwaigen späteren Änderungen der Wahllisten. '''Ziel''' und '''Zweck''' ist eine sowohl eine''' vermehrte Einbindung der Basismitglieder in die interne Entscheidungsfindung''', als auch den Basis weitere (erweiterte) Rechte zu geben sowie eine '''Stärkung der Basis gegenüber den einzelnen Organe''' bzw. Gremien. '''Schlußbemerkung''': Eigentlich war es – meinerseits – beabsichtigt, diese Thematik erst im Zuge der Landesgeneralversammlung der Wr. Piratenpartei darzulegen, aber da es Gerüchte gibt, dass diese erst zum Jahresende erfolge solle, bringe ich diese Thematik jetzt und in dieser Form ein. Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Landesvorstandsgremiums telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. (Zum Verfasser: [https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis ])