'''Beschluss''' Die BGV2017-1 beschließt, dass die Piratenpartei Österreichs unter Federführung der AG NRW (Nationalratswahl) zur vorgezogenen Nationalratswahl 2017 antritt. '''Begründung''' In der AG NRW haben sich Mitglieder und Interessierte zusammen gefunden, die daran arbeiten, einen eigenständigen Wahlantritt vorzubereiten. Die PPat definiert sich lt. Satzung als Partei im Sinne des Parteiengesetzes und das Parteiengesetz wiederum besagt, "Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt (...)."