gemäß BV Beschluss vom 10.01.2017 wird hiermit die Änderung der Satzung zur Schaffung der Möglichkeit der Inaktivstellung von kleinen, nichtsatzungskonform agierenden oder verwaisten LOs / LPs eingebracht. Die Satzungsänderung ist als sinnvolle Ergänzung zu INI 6590 zu verstehen:

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6950.html
 
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§ 13. Landesorganisationen (2) der Satzung lautetet bisher:

„Die Gründung und Auflösung einer Landesorganisation erfolgt gemäß der Bundesgeschäftsordnung.“
Dieser Satz wird, wie folgt, ergänzt:
„Die Gründung / Reaktivierung und Auflösung / Inaktivstellung einer Landesorganisation erfolgt gemäß der Bundesgeschäftsordnung.“