Den Basismitgliedern, sprich Mitgliedern ohne Organfunktionen, soll es nicht frei stehen, sich bei der politischen Organisation „„Aufbruch““ zu engagieren
Begründung: Die Werte, Ziele, Prinzipien sowie auch gesellschaftlichen Aktionen der politischen Organisation „„Aufbruch““, stehen im Widerspruch zu jenen der Piratenpartei. Folglich soll ein diesbezügliches Engagement bei gleichzeitiger Mitgliedschaft bei den Piraten untersagt sein.
Link: politischer Zusammenbruch „Aufbruch“ https://aufbruch.or.at/
Hintergrund zu den Meinungsbildern: Der hintergrund dieser Meinungsbilder ist, dass schon vorab etwaiger Schiedsfälle, klargestellt wird, bei welchen anderen politischen Akteueren (Parteien, Listen) ein Engegament über jenes bei den Piratan hinaus, erwünscht bzw. akzeptiert wird, und wo es „abgelehnt“ wird, da diese Organisation womöglich den Werten, Prinzipien und Zielen der Piratenparte widerspricht. Diese Meinungsbilder, könne durchaus eine Basis für eine etwaige Entscheidung von Organen (LV, BV, EBV) oder auch des (Bundes-)Schiedsgerichts bzw. von der Basis selbst, bilden. Langjährige Mitglieder der Piratenpartei sind die thematischen- bzw. programmatischen Schwerpunkte und womöglich auch deren Umfeldorganisationen bekannt, insbesondere dann, wenn diese Mitglieder bei den Piraten auch Organfunktionen inne haben oder hatte, weil dies womöglich durchaus eine Kenntnisse der Parteienlandschaft (auf bundes- bzw. landesebene) bedingt. Immerhin kennen auch bspws. Selbstständige Unternehme ihre Mitbewerber. Auch könnte mit diesem Meinungsbild bzw. darauf basierenden Entscheidungen durch Organe oder die Basis, das eigne Profil der Piraten klarer und eindeutiger definiert werden. Darüber hinaus, wurde in mehren privaten Gesprächen mit Aussenstehenden eine klare Abgrenzung von anderen – vorwiegende nationalen-/nationalistischen – Parteien und Organisationen und eine klares Profil der PP(at) befürwortet.