Der Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,
  • jeweiligen Landesvorstände,
  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,
  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.
  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs
  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

  • Liste „Gemeinsam für Wien“ http://www.gfw.wien/
  • Partei „Andas“ http://www.europaanders.at/ , http://wienanders.at/
  • politische Organisation/politischer Zusammenschluss „Aufbruch“ https://aufbruch.or.at/
  • Linkswende http://linkswende.org/
  • Demos – Demokratische Sozialisten
  • EU-Aus – EU-Austrittspartei http://www.euaustrittspartei.at/
  • AFÖ – Alternative für Österreich
  • PdV – Partei des Volkes
  • FPÖ Wien https://www.fpoe.at/
  • NEOS Wien https://neos.eu/
  • SPÖ Wien https://spoe.at
  • ÖVP Wien https://www.oevp.at
  • die Partei Österreich: https://die-partei.at/

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.