wie steht die (im Liquid aktive) Basis zu folgender Aussage?

Der demokratische legitimierte Rechtsstaat (in unserem Falle die Republik Österreich) muss für jeden Menschen innerhalb der Staatsgrenzen die Ausübung und Durchsetzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte gewährleisten. Dies gilt ausnahmslos für alle, also auch für erklärte Gegner von Rechtsstaat und Verfassung.

Wer seine Rechte allerdings dazu missbraucht um unter ihrem vermeintlichen Schutz Straftaten zu begehen oder dazu aufzurufen der muss von Amts wegen (Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft) dafür im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Verantwortung gezogen werden.

Allfällig notwendige Einschränkungen in der Ausübung dieser Rechte sind ausschließlich von dazu legitimierten Behörden und ordentlichen Gerichten im Einklang mit bestehenden Gesetzen zu erlassen und angemessen durchzusetzen. Der Rechtsstaat darf nicht dulden, dass sich Einzelpersonen oder Gruppen anmaßen über andere Einzelpersonen oder Gruppen zu richten und, aus welchen Gründen auch immer, sie in der Ausübung ihrer Rechte einzuschränken oder sie daran zu hindern.