Um den Mitgliedern des neu-besetzten '''Bundesschiedsgerichts''' die Arbeit zu erleichtern, wäre es durchaus angebracht, ihnen – den ggw. drei Mitgliedern des BSG – alle '''Satzungen''' und '''Geschäftsordnungen''' sowohl der Bundesparteiorganisation als auch der einzelnen Landesorganisationen als auch Landesparteiorganisationen, als auch alle bisherigen '''Schiedsfälle''' des Bundesschiedsgerichts in GEDRUCKTER FORM zur Verfügung zu stellen.

= Den Mitgliedern das Bundesschiedsgerichts sollen alle Satzungen und Geschäftsordnungen, samt bisherige Schiedsfälle in gedruckter Form bereitgestellt werden, um die '''Arbeit zu erleichtern''', und auch „'''offline-Working'''“ zu ermöglichen.=

Nachdem selbst eine „Spende“ für eine „ausländische P-Partei“ überlegt wird, welche das X-Fache der Druckkosten für BSG betragen würde, wäre es durchaus verständlich und umso zweckdienlicher, dass die Bundesorganisation für die '''Druckkosten''' der erwähnten Satzungen und Co. für die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts übernimmt.

Insbesondere bedingt die Bereitstellung in gedruckter Form eine wesentlichere Übersichtlichkeit.