Die Mitglieder mögen beschließen, die Satzung wie folgt abzuändern:
Antrag
alt
§ 10. (7) Die BGV kann beschließen, den BV mit der BGF für eine Periode (bis zur nächsten Neuwahl) zusammenzulegen, wenn es weniger gewählte BGF-Mitglieder oder antretende Kandidatinnen als die Mindestanzahl an BGF-Mitgliedern gibt. Dabei werden die gewählten BGF-Mitglieder zu BV-Mitgliedern bzw. Kandidatinnen zur BGF-Wahl zu Kandidatinnen zur BV-Wahl. Die Rechte, Pflichten und Kernaufgaben der BGF gehen hiermit auf den BV über.
neu
§ 10. (7) Auf einer BGV oder gemäß der LDO kann beschlossen werden, den BV mit der BGF für eine Periode (bis zur nächsten Neuwahl) zusammenzulegen, wenn es weniger gewählte BGF-Mitglieder oder antretende Kandidatinnen als die Mindestanzahl an BGF-Mitgliedern gibt. Dabei werden die gewählten BGF-Mitglieder zu BV-Mitgliedern bzw. Kandidatinnen zur BGF-Wahl zu Kandidatinnen zur BV-Wahl. Die Rechte, Pflichten und Kernaufgaben der BGF gehen hiermit auf den BV über.
Begründung
Mir ist erst auf der letzten BGV eingefallen, dass sich durch Rücktritte eine Situation ergeben kann in der man sowas per Liquid beschließen möchte.