'''Politisches Magazin''': „'''österreichisches Piratenmagazin'''“ bzw. „'''Piraten-Zeitung Österreich'''“

Ein nicht parteipolitsches-, poltisches-, gesellschaftliches- und gesellschaftskrtisches Magazin, aufbauend auf der Initiative „i6494: Piratenzeitung“ würde nicht der „violetten Öffentlichkeitsarbeit“ förderlich sein, sondern auch allgemein notwendige gesellschaftliche Diskurse fördern und auch initiieren.


===Antrag===


Ich beantrage, dass die BGV den Beschluss fasst, dass ein sog. „Piratenmagazin“ (oder auch eine sog. „Piratenzeitung“ von der Piratenpartei Östereichs herausgegeben werden soll.

Dieses Magazin soll, um '''ein möglichst breites und vielschichtiges Publikum''' zu erreichen, sowohl in gedruckter Form als auch im „digitalen Format“ erscheinen.

Das Piratenmagazin (oder auch die „Piratenzeitung“ soll als '''ein politisches- und gesellschaftliches bzw. gesellschaftskritisches Magazin''' konzipiert werden, welches explizit auch '''über den''' „'''partei-politischen-Tellerrand'''“ '''hinausschauen''' soll.


Im „Piraten-Magazin“ sollen sowohl, Beiträge von

- „einfachen“ '''Mitgliedern''' der '''Piratenpartei Österreichs''',

- '''Mitgliedern''' des Netzwerkes „'''Piraten ohne Grenzen'''“,

-''' Funktionären''' und '''Organe''' der Piratenparteien (Bundespartei, Landesparteiorganisationen; Europäische Piraten, Piraten ohne Grenzen)

- „'''Gastbeiträge'''“ von Autoren, Publizisten, Schriftstellern und Co., welche nicht Mitglied der Piratenpartei Österreichs sind
erscheinen, sofern die Grundwerte und Prinzipien der Piratenpartei durch die Beiträge nicht verletzt werden.


Im Piratenmagazin sollen '''nicht nur reine''' „'''Stellungnahmen'''“ zu aktuellen Entwicklungen und aktuellen Nachrichten veröffentlicht werden, sondern insbesondere auch sehr komplexe Thematiken soweit wie möglich, vereinfacht erörtert und einem breiten Publikum nähergebracht werden.


'''Persönliche Stellungnahme'''n, welche die Meinung einzelner „Autoren“ und nicht der offiziellen Parteilinie entspricht, sollen als solche gekennzeichnet werden bzw. durch einen „'''parteilinientreuen Beitrag'''“ ergänzt werden.


Um „'''freunderlwirtschaft'''“ und „'''eigennütziger Netzwerkpolitiken'''“ vorzubeugen, sollen nicht nur Gastbeiträge von der Piratenpartei Österreichs (bzw. deren einzelnen Landesparteiorganisation) „nahestehenden Organisationen“, sondern auch von Institutionen, Organisationen und Autoren im Allgemeinen veröffentlicht werden, wenn diese in keinem direkten Nahverhältnis zur Piratenpartei (Österreichs) stehen, sofern die Grundwerte und Prinzipien der Piratenpartei durch die Beiträge nicht verletzt werden.


'''Offizielle Stellungnahmen''' durch Funktionäre bzw. Organe und den sog. Themensprechern, sollen  explizit als solche gekennzeichnet werden.


'''Kritische Artikeln''', auch wenn sich die Kritik gegen die Piratenpartei richtet, sollen ebenso im Magazin Platz haben und sind zulässig, sofern die Kritik den Gegebenheiten entspricht, sich nicht gegen Einzelpersonen richtet und weder beleidigend noch „rufschädigend“ sind. Personenbezogene bzw. persönliche Angriffe sind untersagt. (Anmerkung: Jedoch sollen sehr wohl kritische Stimmen, wie sie bsp. im Zuge des „Wahlbündnis“ bzw. im Zusammenhang mit der „Partei Wien Anders“ erklungen sind, in das Piratenmagazin aufgenommen werden.) Sog. „kritische Streitschriften“ sollen, oder „müssen gar“ zugelassen sein, sofern die Grundwerte und Grundprinzipen der Piratenparei gewahrt bzw. sofern die Grundwerte und Prinzipien der Piratenpartei durch die Beiträge nicht verletzt werden.


'''Untersagt''' und '''verboten''' werden sollen nationalistische-, rassistische-, fremdenfeindliche-, ausländerfeindliche-, rassistische- (einschl. antisemitische- und antimuslimische-) und allgemein aufhetzende- bzw. verhetzende Beiträge.


Um eine möglichst höhe Akzeptenz außerhalb innerhalb der Piratenpartei Österreichs (einschl. der einzelnen Landesorganisationen) sowie ein allgemeines Interesse zu wecken, soll sich das Magazin als politisches- und gesellschaftliches sowie gesellschaftskritisches Magazin aber '''nicht als ein eigentliches Parteimagazin'''  bzw. ein '''parteipolitischen Magazins''' etablieren.


Jedoch sollen im „Piratenmagazin“ (in der „Piratenzeitung) auch explizit über laufende, geplante und bereits erfolgte '''Liquid-Initiativen''' informiert bzw. berichtet werden. 

Auch soll Kandidaten für LV, BV, BGF, SG u. dgl. die '''Möglichkeit der Darlegung ihrer persönlichen Motive Beweggründe und Zielsetzungen''' bezüglich der Kanditatur ermöglicht werden.


Über interne- wie externe '''Veranstaltungen''' (Podiumsdiskussionen, etc.) solle im Magazin ebenso berichtet und informiert werden. Diesbezüglich könnte auch ein halbseitiger Veranstaltungskalender angestrebt werden.


„'''Journalistischer Rat'''“

Da – vorrauslichtlich nach – die Piratenpartei Östereichs sowohl Herausgeber als auch „rechtlicher“ Eigentümer des „Piratenmagazins“ (bzw. der Piratenzeitung) sein wird und folglich auch für den Inhalt Verantwortung trägt, soll ein ein „journalistischer Rat“ innerhalb der Piratenpartei Österreichs gegründet werden, welcher sich wie folgt zusammensetzen soll:

- je 1 Mitglied aus den jeweiligen''' Landesparteiorganisationen''' (Landesparteien),
- je 2 Mitglieder aus dem '''BV''', sowie
- je 2 Mitglieder aus der '''BGF'''.

Dies soll es ermöglichen, dass sowohl die „'''Interessen'''“ der '''jeweiligen Landesparteiorganisationen''', jedoch''' im „Kontext“ der Piratenpartei Österreichs''' berücksichtigt und gewahrt bleiben. 

Gleichzeitig soll dadurch aber auch ein „'''Ausgleich'''“ zwischen den einzelnen Landesparteiorganisationen sowie zwischen der Bundesorganisation (Piratenpartei Österreichs) und den einzelnen Landesparteiorganisationen ermöglicht werden, sodass '''kein''' „'''Übergewicht'''“ zugunsten einzelner Landesparteiorganisationen bzw. zugunsten der Piratenpartei Österreichs entsteht.

Sollte es bei einzelnen „'''strittigen'''“ '''Artikeln''', es zu keiner Einigung auf Aufnahme bzw. Nicht-Aufnahme in das Magazin kommen, sollen die Mitglieder der Piratenpartei (entweder durch '''Liquid'''-Abstimmungen oder bei einer '''Mitgliederversammlung''') über die Aufnahme oder nicht-Aufnahme entscheiden. In besonders strittigen Angelegenheiten soll ein einberufenes Schiedsgericht über die Aufnahme von Artikeln entscheiden.

Nachdem die Mitglieder des sog. „Journalistischen Rat“, gleichzeitig auch BV, BGF oder LV´s sind, wird der Bildung eines „internen Machtblocks“ als Gegenpol zu BV/BGV und LV´s vorgebeugt. 


„'''AG Piratenzeitung'''“ (oder ggf. auch „AG Piratenmagazin)

Die „AG Piratenzeitung“ bzw. eine etwaige „AG Piratenmagazin“ soll sich – entgen der Initiative „i6494: Piratenzeitung“, den sog. „Journalistischen Rat“ '''beratend''', '''unterstützend''' und '''administrativ'''  zur Seite stehen.

Wobei sich deren '''Schwerpunkte''' und '''Tätigkeiten''', auf u.a. nachfolgendes zentrieren soll:

- Erarbeitung eines „Regelwerk Piratenmagazin“ unter Einbindung aller Mitglieder sowie aller Organe und Funktionäre der Piratenpartei (Österreichs)

- Erabeitung von Vorschlägend betreffend den zukünftigen Namen des ggw. Sog. „Piratenmagazins“ bzw. der ggw. Sog. „Piratenzeitung“; Damit dieses Magazin auch innerhalb der Partei eine möglichst größe Akzeptanz findet, sollen die Erarbeiteten Vorschläge betreffend dem „zukünftigen Namen“ im Liquid oder bei einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht werden.

- Erstellung der Layouts

- Erarbeitung von Vorschlägen, welche Artikeln in das kommende Journal aufgenommen werden sollen; samt diesbezüglichen verständlichen Begründungen;

- Erarbeitung von Vorschlägen, welche Artikeln in das kommende Journal nicht aufgenommen werden sollen; samt diesbezüglichen verständlichen Begründungen;

- Zusammentragen von möglichen „Gastbeiträgen“

- Zusammentragen von möglichen Beiträgen in nicht-deutscher Sprache (Volksgruppensprachen, Minderheitensprachen)

- weitere  beratende-, unterstützende- und administrative Tätigkeiten sollen im Zuge der Erstellung des sog. „Regelwerk Piratenmagazins“ erfasst und fixiert werden.

Dadurch das diese AG hauptsächlich  beratende-, unterstützende- und administrative Charakter besitzt, soll das Entstehen eines weiteren „internen Machtblocks“ gegenüber BV/BGF bzw. LO´s verhindert werden. 


„'''Genehmigung''' des Inhalts und des Vertriebs, vor Druckausgabe“ - „'''Verantwortungsübernahme'''“

Ob Schlussendlich der sog. „Journalistische Rat“ oder die sog. „AG Piratenzeitung“ über den Inhalt als auch die Genehmigung der Veröffentlichung entscheidet, und somit die eigentliche Verantwortung – auch im juristischen Sinne – trägt, soll in einem noch zu erstellenden „Regelwerk Piratenmagazin“ festgeschrieben werden.


„'''Basis-Rechte'''“ bzw. „'''Rechte der Mitglieder der Piratenpartei Österreichs“'''

Die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, sollen das Recht haben, entweder mittels Liquid oder durch Mitgliederversammlungsentscheidungen,''' thematische Schwerpunkte''' des Magazin bestimmen zu können. Vorzugsweise sollen bis zu einem Drittel der in einer Auflage abgedruckten (veröffentlichten) Beiträge, Thematiken behandeln welche vorhab durch die Basis vorgegeben bzw. bestimmt wurden.

Dies soll einerseits die Einbindung möglichst vieler Mitglieder fördern, als auch gleichzeitig die Akzeptanz des „Piratenmagazins“ innerhalb der Piratenpartei Österreichs fördern.

Auch sollen die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, bei jenen Artikeln (Beiträgen), derren Aufnahme und Veröffentlichung von der „AG Piratenzeitung“ bzw. dem „Journalistischen Rat“ abgelehnt wird, über die Aufnahme von Artiklen (Beiträgen) in das „Piratenmagazin“ abstimmen und über derren Veröffentlichung entscheiden. Bei besonders strittigen Fällen, möge darüber hinaus ein Schiedsgericht einberufen werden, welche darüber entscheiden möge, ob bei Uneinigkeit eine Veröffentlichung oder eine Nicht-Veröffentlichung im Interesse der Piratenpartei Österreichs ist. Dies gilt auch im umgekehrten Falle, wenn sich die Basis gegen eine Veröffentlichung ausspricht, welche seitens der „AG Piratenzeitung“ bzw. seitens des „Journalistischen Rat“ befürwortet wird.


„'''Schiedsgericht'''“ bzw. „'''Schiedsgerichtsbarkeit'''“:

Bei besonders strittigen Beiträgen (Artikeln), bei welchen Uneinigkeit zwischen dem Entscheidungsträger „AG Piratenzeitung“ bzw. dem sog. „Journalistischen Rat“ und den Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs herrscht, möge ein sog. Schiedsgericht über die Zulässigkeit der Aufnahme der betreffenden Beiträge und derren Veröffentlichung im „Piratenmagazin“ entscheiden. 

'''Grundsätzlich sollen nur jene Veröffentlichung im „Piratenmagazin“ vom Schiedsgericht unterbunden werden, welche eindeutig im Widerspruch zu den Grundwerten bzw. den Grundprinzipien der Piratenpartei Österreichs stehen'''.


„'''Autoren-Rechte'''“ und „'''Urheberrechte'''“

„Autoren“ welche zugleich Mitglied der Piratenpartei Österreichs sind, möge das Recht eingeräumt werden, einzelne Beiträge (Artikeln) deren Aufnahme ins sog. „Piratenmagazin“ durch die „AG Piratenzeitung“ bzw. durch den „journalistischen Rat“ verweigert wird, bzw. deren Veröffentlichung durch die Entscheidungsträger untersagt werden, ins '''Liquid''' einzubringen, und die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, über die Aufnahme des Artikels in das Magazins entscheiden zu lassen. 
Dies dient einerseits dazu die sog. „'''innere Basis-Demokratie'''“ zu fördern, als auch zu verhindern, dass die „AG Piratenzeitung“ bzw. der sog. „Journalistische Rat“ ein „'''Entscheidungsmonopol'''“ über die Aufnahme bzw. Ablehnung von Beiträgen und deren Veröffentlichung hat.

'''Allgemein soll es Autoren freigestellt sein, ihre Beiträge auch anderswo zu veröffentlichen'''.

Den Autoren soll es ebenso freigestellt werden, ob ihre Beiträge im „Piratenmagazin“ mit ihrem '''bürgerlichen Namen''', ihren '''Piratennamen''', unter der Verwendung eines anderweitigen '''Pseudonyms''' oder '''Anonym''' erfolgen. 
Dem Journalistischen Rat bzw. der „AG Piratenzeitung“ soll der bürgerliche Name bekannt gegeben werden, sofern eine Anonyme Veröffentlichung nicht dem persönlichen Schutz oder einem Quellenschutz dient.

'''Grundsätzlich sollen die „Autoren“ die Urheberrecht für ihre jeweiligen Artiklen behalten, könne diese aber – entgeltlich oder unentgeltlich – der Piratenpartei Österreichs übertragen'''.


„Erscheinungen ('''Herausgaben'''):“

Erstmals sollte eine quartalsmässige Herausgabe angestrebt werden, vorzugsweise bis Ende 2017. Ab 2017 möge dann über deine Erhöhung der jährlichen Veröffentlichungen, bsp. im 2-Monats-Rhytmus nachgedacht bzw. angestrebt werden.


„'''Auflagen'''“:

Ein besonders heikler und wichtiger Faktor, welche die „etwaigen“ Kosten woh am meisten beeinflusst. 
Die Anzahl der Ersterscheinungen, möge zu einem späteren Zeitpunkt, von der „AG Piratenzeitung“ oder dem „Journalistischen Rat“ festgelegt werden.


„'''Aufmachung''': Schwarz-Weiß vs. Farbig/Bund“

Aus Kostengründen, möge die Druckausgabe in Schwarz-Weiß ausgeführt werden.
Im digitalen Format sollen den „Kunden“ sowohl eine „schwarz-weiß-Augabe“ als auch eine „bunte/farbige Veriante“ angeboten werden. Ersterer dient einem kostengünstigen- und ressorcenschonenden Eigendruck.


„'''Thematische Schwerpunktsetzungen'''“:

Um ein möglichst breites thematisches Spektrum zu erzielen und um „Machtkonzentrationen“ bei nur einer „Entscheidungsinstanz“ (bsp. „AG Piratenzeitung“ oder „Journalistischer Rat“) vorzubeugen, sollen die thematischen Schwerpunkte wie folgt festgelegt werden:

- 1/3 durch '''Funktionäre''' und '''Organe''' der Piratenparteien (Bundesorganisationen, Landesparteiorganisationen) bzw. durch den sog. „Journalistischen Rat“
- 1/3 Einbringung von thematischen Schwerpunkten, durch die '''Basis''', und Annahme oder Ablehnung durch Liquid-Abstimmung
- 1/3 „Auswahl aus bereits vorbereiteten und fertigen Artikel“ durch die '''Basis''' und der „'''AG Piratenzeitung'''“ bzw. durch den „'''Journalistischen Rat'''“;


„'''Inhaltliche Empfehlung'''“:

Um ein möglichst breites thematisches Spektrum umzusetzen und eine thematische-/inhaltiche Ausgewogenheit der Artikeln zu begünstigen, möge nachfolgende thematische-Aufteilung angestrebt werden:

- 1/4: Landes- und Gemeindepolitik,

- 1/4: Bundes- und EU-Politik,

- 1/4: Europa- und Weltpolitik, 

- 1/8: PPÖ bzw. PP-LO´s: „Eigenwerbung“ und „Eigendarstellung“ der Bundesorganisation bzw. der einzelnen Landesorganisationen, „Vorstellung“ der einzelnen PP-Mitglieder bzw. PP-Organe und PP-Funktionäre, sowie

- 1/8: sonstiges: Veröffentlichung von „externen“ als auch „internen“ Veranstaltungen (bsp. unter der Rublik „Veranstaltungskalender“) sowie vl. Buchpräsentationen;

Es ist hoffentlich klar, dass spezitische Thematiken, wie bsp. Umwelt, Natur, Migration, Gesellschaft, Wirtschaft, Finanzwirtschaft, Korruption, Bürgerrechte/Bürgerrechtsverletzungen bzw. Menschenrechte/Menschenrechtsverletzungen etc., ja nach thematischer Aufbereitung in die „Kategorien“ Landes-/Gemeindepolitik, Bundes- und EU-Politik bzw. Europa- und Weltpolitik fallen. Auch in diesen „Kategorien“ sollte eine allgemeine Ausgewogenenheit angestrebt werden, um ein möglichst vielschichtiges und breites Publikum anzusprechen.


„Grundlegende '''Grundsätze''' der Ausgestaltung“:

- Keine Hetzschrift,
- Kein (partei-)politischer Populismus,
- sachliche-, neutrale- bzw. objektive- und nüchterne Aufbereitung von Artikeln;


„'''Produktion''': Eigendruck vs. Auftragsvergabe“

Hinsichtlich der Publizierung, stehen u.a. nachfolgende Möglichkeiten zur Verfügung
Eigendruck: Entweder mittels Ressourcen der Piratenpartei (eigene leistungsstarke Drucker) oder durch Selbstdruck in den sog. Copy-Shops.
Auftragsvergabe: beispielsweise an regionale CopyShops;
Verlag: Druckauftrag durch die Einbeziehung eines Verlages; wohl die teuerste Variante;


„'''Etwaige Kosten'''“:

Druckkosten,
Vergütungen bei Artikeln von „externen Autoren“,
Kosten (Gebühren) für Urheberrechte bei Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützen Artikeln,
Vertriebsgebühren: u.a. Versandgebühren (bsp. bei Abos, sofern ein solches Service angestrebt wird), etc.


„'''Deckung von Kosten'''“:

- Fixbeiträge von Bundesorganisation und einzelnen Landesorganisationen, wobei die Festlegung der „Höhe der Beiträge“, im Anschluss an einen gültigen Beschluss betreffend der Herausgabe einer „Piraten Zeitschrift“

- Spenden-PPÖ:

- Spenden „direkt“ Piratenzeitung: 

- Insertionen und „Werbung“: Eine noch auszudiskutierendes Finanzierungsmethode, welche insbesondere in Hinblick auf „Verdeckte Parteienfinanzierung“ – eine Methode, welche ja selbst von der Piratenpartei des öfteren Kritisiert wurde und wird – mehr als „heikel“ ist;

- Sponsoring: Übernahme der Druckkosten von einem „Sponsor“; Wiederum eine Finanzierungsmethode, welche insbesondere in Hinblick auf „Verdeckte Parteienfinanzierung“ – eine Methode, welche ja selbst von der Piratenpartei des öfteren Kritisiert wurde und wird – mehr als „heikel“ ist;

- Abos:

- Verkauf von Einzelausgaben:

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine Kostendeckung allein durch die Einnahmen aus „Verkauf“ und aus „Abos“ nicht realistisch ist.


Entwurf bzw. Vorschläge betreffend einem „'''Regelwerk Piratenmagazin'''“:

Die sog. „'''AG Piratenzeitung'''“ möge unter Einbindung aller Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, ein für das „Piratenmagazin“ verblindliches „Regelwerk Piratenmagazin“ erarbeiten, welches im Anschluss an dessen Erstellung, den Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs zur Annahme vorgelegt werden soll. Die Mitglieder der Piratenpartei, sollen entweder mittels '''Liquid''' oder bei einer '''Mitgliederversammlung''' über die Annahme oder auch nicht-Annahme des „Regelwerks Piratenmagazin“ entscheiden. Dies soll einerseits die sog. „'''Basisdemokratie'''“ innterhalb der Partei, als auch die Akzeptanz für das Magazin sebst innerhalb der Partei fördern.

Um ein gewisses Maß an „rechtlicher Stabilität“ zu gewährleisten, soll das angenommene „Regelwerk Piratenmagazin“ anfänglich für 2 Jahre gelten und nur unter besonderen Umständen und nur mittels 2/3 Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder der Piratenpartei abgeändert werden können.

In diesem „'''Regelwerk Piratenmagazin'''“ soll festgelegt werden:

- '''Transparenz''' vs. '''Datenschutz''' bzw. "persönlicher Schutz": Veröffentlichungen unter bürglichen Namen, Piratennamen, freizuwählende „Decknamen“ bzw. Pseudonym oder Anonym;

-  '''Urheberrechte''': Urheberrecht für Artikeln bei den einzelnen „Autoren“ oder Abtretung von Urheberrechte der „Autoren“ an den Herausgeber bzw. Eigentümer des Piratenmagazins;

'''Veröffentlichungen''' – WEB-Auftritt: Sowohl auf den einzelnen Homepages der einzelnen Landesparteiorganisationen (freiwillig? Verpflichtend?) und/oder nur auf der Homepage der Bundespartei? Sowie in den „sozialen Medien“: Facebook, Twitter etc.;

Sprache bzw. '''Sprachliche Vielfalt''': Soll das sog. „Piratenmagazin“ ausschließlich auf deutsch/österreichisch erscheinen, oder jede Ausgabe auch fremdsprachige Artikeln enthalten, insbesondere Volkgsruppen- und Minderheitensprachen? Immerhin befürwortet die PP zumindest lt. Parteiprogramm eine vielschichtige und multi-ethnische Gesellschaft, welche sich dann auch im Öffentlichen Auftritt durch Vielsprachigkeit wiederspiegeln könnte. Auch wenn es anfänglich humorvoll erscheint, könnte auch je ein Artikel je Ausgabe in einem „bundesländerspezifischen-Dialekt“ veröffentlicht werden.

- '''Gestaltung''': Name des Magazins; Schwarz-Weiß vs. Bunt/Farbig; etc.

- Offenheit bzw. '''Kooperationen''': Sollen anderen Parteien (bsp. der Partei „Wien Andas“) das Recht eingeräumt werden, gegen „Bezahlung“ auch Artikeln im sog. „Piratenmagazin“ zu veröffentlichen? 

- '''Verbot''' oder '''Gewährung''' von Insertionen ('''Inseraten''') und '''Werbungen''' (bsp. zur Deckung der entstehenden Kosten): Dies ist insofern von Bedeutung, da sich die Piratenpartei, hier und da, doch gegen die „Methoden der verdeckten Parteifinanzierung“ äußerte, bzw. diese bei anderen Parteien kritisierte. Und gerade Insertionen und „Werbungen“ sind Beispiele für die Möglichkeiten der verdeckte Parteifinanzierungen.

- Festsetzung des '''Preis'''es der Einzelausgaben bzw. Abos (sofern das Service Abos angestrebt werden);

- '''Vetrieb'''/Verteilung: Soll es jedem Mitglied freigestellt sein, ob und wo er/sie das sog. „Piratenmagazin“ verteilt (bsp. bei externen Veranstaltungen) oder solle im diesem Falle eine Genehmigung seitens der jeweiligen Landesparteiorganisation und/oder der Bundespartei eingeholt werden (müssen)?

- Möglichkeiten der''' Finanzierung''': Direktspenden, Spenden an die Bundesparteiorganisation bzw. Spenden an die einzelnen Landesparteiorganisationen, Werbung/Inserate, Sponsoring; Es ist glaub ich keine Übertreibung und keine haltlose Unterstellung, das allein mittels Verkaufseinnahmen das sog. „Piratenmagazin“ nicht finanzierbar sein wird;

- Maßnahmen und Möglichkeiten hinsichtlich dem Unterbinden bzw. '''Ausschließens''' von „'''verdeckter Parteifinanzierung'''“: Dies ist insofern von Bedeutung, da sich die PP, hier und da, doch gegen die „Methoden der verdeckten Finanzierung“ äußerte, bzw. diese bei anderen Parteien kritisierte.

„'''Entscheidungsgewalt'''“ hinsichtlich den und „Verantwortung“ für die Veröffentlichungen: AG Piratenparei vs. „Journalistischer Rat“ vs. „PP-Basis“;

„'''Mitentscheidungsrechte''' der '''Mitglieder'''“:  Soll den Mitgliedern der Piratenpartei das Recht bzw. die Möglichkeit der inhaltlichen Mitsprache eingeräumt werden, sodass diese (die Mitglieder) bis zu einem „Entscheidungstag“ über einzelne thematische Schwerpunkte im Liquid abstimmen können, welche dann für die jeweiligen Entscheidungsträger bindend sind? Dies würde einerseits die Einbindung der sog. Basis erhöhen, als auch andererseits ein „alleiniges Entscheidungsmonopol“ bei der „AG Piratenmagazin“ bzw. dem „sog. Journalistischen Rat“ verhindern.

- „'''Schiedsgerichtsbarkeit'''“: Sollen in Fällen, bei welchen bsp. die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufnahme eines „strittigen“ Artikels in das sog. „Piratenmagazin“ ist, die tatsächlichen Entscheidungsträger (AG Piratenmagazin bzw. der sog. „Journalistischer Rat“ bzw. der offizielle Herausgeber und/oder der Eigentümer (sollte es dazu kommen das Herausgeber und Eigentümer nicht ident sind) sich gegen eine Aufnahme eines Beitrages in das sog. „Piratenmagazins“ entscheiden, das sog. „Schiedsgericht“ über die Aufnahme oder Ablehnung eines Artikels entscheiden? 

- „'''Autoren-Rechte'''“ - „Urheberrechte“: Sollen „Autoren“ welche zugleich Mitglied der Piratenpartei sind, das Recht eingeräumt werden, das bei sog. „strittigen“ Artikeln, bei welchen sich die Entscheidungsträger (AG Piratenmagazin bzw. der sog. „Journalistischer Rat“ bzw. der offizielle Herausgeber und/oder der Eigentümer (sollte es dazu kommen das Herausgeber und Eigentümer nicht ident sind) gegen die Aufnahme eines Artikels ins Magazin entscheiden bzw. wehren, obwohl sich der Artikel mit Themen der Piratenpartei befasst und den Grundwerten bzw. Grundprinzipien der Piratenpartei nicht widerspricht, den jeweiligen Artikel im Liquid einbringen, und die Mitglieder der Piratenpartei über die Aufnahme bzw. nicht-Aufnahme des Artikels in das sog. „Piratenmagazin“ abstimmen und entscheiden lassen?
Herausgeber und Eigentümer des „Piratenmagazin“: bsp. Piratenpartei Österreichs.


=Begründungen=

derzeitiger '''Ist-Zustand''': es gibt keine Piratenzeitung und kein diesbezügliches „Regelwerk“

angestrebter '''Soll-Zustand''': Eine Herausgabe einer sog. „Piratenzeitschrift“, könnte einerseits der Piratenpartei selbst förderlich – im Sinne einer Öffentlichkeitsarbeit – sein, als auch parteiunabhängig gesellschaftliche Diskurse fördern und initiieren. Bei ausgewogener Ausgestaltung der Zeitschrift, würde ein solches Magazin, ein Publikum ansprechen, welches „weit“ über das eigentliche Kernklientel (Kernwahlklientel) hinausgehen. Selbstredend würde ein solches Magazin auch dazu beitragen, die kurz-, mittel- und langfistigen Zielsetzungen und Schwerpunkte der Piratenparteien (Bundesorganisation, Landesorganisationen) nach außen hin zu kommunizieren.

'''eventuell entstehende Kosten''': Druckkosten, Vergütungen bei Artikeln von „externen Autoren“, etw. Versandgebühren, etc.

Möglichkeiten der Kostenübernahme, bzw. der '''Kostendeckung''': Siehe Punkt „Deckung von Kosten“.