Im Parteiprogramm der Piratenpartei Österreich, bekennt sich die Piratenpartei Österreichs zur „Neutralität“ (bei gleichzeitiger widersprüchlichen Befürwortung der Zentralisierung des Militärs auf EU-Ebene), ohne jedoch offen zulegen, welche Neutralitäts-politische-Schwerpunkte der Piratenpartei Österreichs grundsätzlich wichtig sind.

Auch ist – ohne einzelne Mitglieder als „Unwissende“ zu diffamieren – anzunehmen, dass einige bis viele Mitglieder, nicht allzu sehr mit dem Neutralitätsvölkerrecht und den einzelnen unterschiedlichen Neutralitätspolitiken (der einzelnen Parteien) vertraut sind. Wobei es nicht mein Ziel ist, an der Veranstaltung teilnehmenden Mitgliedern der Piratenpartei Wien, eine andere Sicht auf die Neutralität bzw. der Neutralitätspolitik aufzuzwingen, sondern im Gegenteil nur das womöglich nicht-bekannte Spektrum des Neutralitätsvölkerrecht zu vermitteln.

So stellt sich die Frage: Besteht seitens der Mitglieder der Piratenpartei Wien ein Interesse an einer internen „Informationsveranstaltung“ mit nachfolgenden Schwerpunkten?

1) NeutralitätNicht-BeteiligungNicht-Kriegsführung BlockfreiheitNicht-Einmischung

2) Neutralitätsvölkerrecht: Rechte und Pflichten sowie Aufgaben;

3) Neutralitätspolitik der permanent Neutralen Republik Österreich II:

4) Neutralitätspolitik der permanent Neutralen Republik Costa Rica: Ausübung einer unbewaffneten Neutralität;

5) Elemente des Pazifismus in der Verfassung der Republik Österreich II:

6) Auswirkungen und Folgen der jüngsten Änderung der japanischen Verfassung: Aufhebung des Verbotes der Entsendung von militärischen Einheiten in Ausland und Teilnahmen an militärischen Einsätzen unter fremder Flagge bzw. im Rahmen internationaler Formationen (ohne U.N.-Mandat)

7) Auswirkungen und Folgen der Überordnung des Neutralitätsvölkerrechts über das EU-Unionsrecht (insbesondere in sicherheitspolitische- u. militärischen Angelegenheiten);

8) Auswirkungen und Folgen der Überordnung des EU-Unionsrecht über die Neutralität der Republik Österreich II.;

9) Sinnhaftigkeit der Erweiterung des Geltungsbereiches der Neutralität von zwischen-Staatlichen-Kriegen auf zwischen-Staatliche-Konflikte sowie inner-Staatliche-Konflikte und inner-Staatliche-Kriege (restriktive Neutralitätspolitik im Sinne einer Politik der Nicht-Einmischung in inner-staatliche-Angelegenheiten)

10) Die Mitgliedschaft der Republik Österreich in der NATO (-Partnerschaft für den Frieden) im Lichte der Neutralität;

11) Auswirkung der Neutralität auf die Republik (einschl. Führung, Verwaltung und Parlamentarismus) sowie auf die Bürger, auf das Volk selbst; Verbot des Kriegsdienstes unter fremder Flagge;

12) Unterschiedliche Rechts-Auffassungen der Neutralität am Beispiel der Unvereinbarkeit bzw. Vereinbarkeit des Beitrittes von Neutralen zum Völkerbund bzw. zur UNO.

13) Passive-NeutralitätAktive-NeutralitätSolidarische-Neutralität (EU-/UNO-Solidarität)

14) Neutralitätsvölkerrecht vs. Volksauffassungen von Neutralität;

15) Bewusstsein bzw. Wissensstand des österr. Volkes (bzw. allgemein der Bevölkerung der Republik Österreich II.) hinsichtlich des Neutralitätsvölkerrecht bzw. der unterschiedlichen Neutralitätspolitiken der jeweiligen Bundesregierungen;

16) Neutralitätskonformitätsprüfungen bei der Teilnahme an Finanz- und Wirtschaftssanktionen (Stichwort: Russland-Sanktionen), bei Export von Rüstungstechnologien und Waffentechnik sowie bei der Teilnahme an „Auslandsmissionen“;

17) Neutralitätsverletzungen im Zuge des gegenwärtig andauernden 4.ten Weltkrieg, dem Krieg der Welt gegen den Terror; zur-Landung-Zwingung von präsidialen Flugzeugen an einen Flughafen einer Neutralen Republik; Luftraumverletzungen im Allgemeinen; Problematik der Informationsweitergabe;

18) Neutralitätsverpflichtung: Aufklärung des eigenen Volkes bzw. der eigenen Bevölkerung über die allgemeinen politischen Lagen, Konflikte und Kriege sowie die Rolle der „Freien und öffentlichen“ Medien im Rahmen dieser Aufklärungsarbeit;

19) Neutralität vs. NATO vs. EU-Armee: Parteipolitische Bevorzugungen;
 

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Geschätzter Zeitaufwand:

Präsentation/Vortrag: 90 bis 120 Minuten;

Fragerunde/Diskussion: 60 bis 120 Minuten
 

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Etwaige Grundsatzdiskussionen im Rahmen der Veranstaltungen:

1) Problematik der (partei-)politischen Instrumentalisierung der Neutralität;

2) Bedingt eine etwaige Aufkündigung des völkerrechtlichen Status der Neutralität der Republik Österreich II., eine quasi-Nicht-Existenz der Republik, und bedingt eine Aufkündigung des völkerrechtlichen Status der Neutralität, eine neuerliche Anerkennung der Republik Österreich durch die Staatengemeinschaft? Denn: Die Annahme einer völkerrechtlich-verankerten Neutralität (niedergeschrieben im Bundesverfassungsgesetz) war Bedingung und Vorraussetzung für die – durch die Neutralität begrenzte - Souveränität und Eigenständigkeit und Freiheit der Republik Österreich II.. Ohne die Annahme einer völkerrechtlichen Neutralität, hätte es kein freies und „unabhängiges“ Österreich gegeben.

3) Aushebelung der Neutralität, durch Entsendung von Sondereinheiten der Polizei ins Ausland, anstelle von militärischen Einheiten (welche durch die Neutralität an sich untersagt ist);

4) Problematik der geheimdienstlichen-Kooperationen (insbesondere der Informationsweitergabe im Zuge der Kooperationen von Militärgeheimdiensten) im Lichte der – militärischen – Neutralität;

5) Ausweitung und Stärkung der Neutralität der Republik Österreich II. vs. militärische-Integration auf Unionsebene (EU);
 
 
 

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