Die BGV möge der Bundesgeschäftsordnung in §2 folgenden Text als Absatz hinzugefügen:

Text

Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist möglich, sofern der Monat noch nicht begonnen wurde
und sofern kein Ausschlussverfahren gegen das Mitglied läuft.

Begründung

In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen möglich ist.

Wenn wir es unseren Mitgliedern ermöglichen beim Austritt aus unserer Partei zukünftige Mitgliedsbeiträge zurück zu verlangen zwingt uns das dazu sinnvoll zu wirtschaften, d.h. wir haben dadurch ein Monatsbudget, welches wir nicht leichtfertig übersteigen können - wir verschulden uns nicht bei zukünftigen Piratengenerationen.

Dadurch ermöglichen wir auch, dass bei Todesfällen Hinterbliebene Geld zurück erhalten, welches diese in so einer Situation meist gut gebrauchen können.

Diese Maßnahme ist sinnvoll um Sympathien mit der Piratenpartei zu erhalten, oder sogar zu verstärken.