=Antrag= Es möge bei der BGV 2015 beschlossen werden, eine Sonderarbeitsgruppe „Menschen-, Grund- und Bürgerrechte“ zu gründen. Hinsichtlich der personellen Zusammensetzungen (nur Bundesparteiorgane, oder mit Einbeziehung von Organen der jeweiligen Landesorganisationen) sowie den internen Mitsprache- bzw. Stimmrechten soll im Rahmen eines offenen Diskurses ein Konsens angestrebt werden. Mögliche Arbeitsschwerpunkte: - Erfassen aller Rechte der europäischen Menschenrechtsdeklaration - Erfassen aller Unterschiede der europäischen Menschenrechtsdeklaration zu den anderen Menschenrechtsdeklarationen (Iran, Amerika) - Problematik der sog. Staatenlosen (Staatenlos ist nicht gleich rechtlos) - Asylrechte - Grund-, Bürger- und Menschenrechte in den einzelnen EU-Mitgliedsländern (Unterschiede, Umsetzungsstrategien u. dgl.) - Eruierung jener „Menschenrechte“ welche vorrangig in nationales Recht und der Realpolitik (Gesellschaft) umgesetzt werden sollen, - Rechte und Pflichten von sog. Minderheiten, insbesondere Religionsrechte bzw. Unterschiede in den einzelnen Gesetzgebungen (Stichwort: Islamgesetz, und etwaige „Benachteiligung“/Schlechterstellung im Vergleich zu anderen anerkannten Religionsgemeinschaften) - Beobachtung und Erfassen von Menschenrechtsverletzung in Konflikt- und Kriegsgebieten Weitere Schwerpunkte sollen im Rahmen des internen Diskurses festgelegt werden. Darüber hinaus sollen auch die Möglichkeiten der Einbindung von sog. Nicht-Regierungsorganisationen im Bereich der Grund-, Bürger- und Menschenrechte und anderer, auf Ebene des Bundes bzw. auf Landesebene (Mitspracherechte, Anhörungsrechte) zum Arbeitsspektrum der Arbeitsgruppe zählen. =Begründung= Gegenwärtig existiert keine diesbezügliche Arbeitsgruppe. Zumindest ist diese dem Antragsteller nicht bekannt, sollte eine solche Arbeitsgruppe bereits existieren.