Antrag: „quasi-Anonymisierung“ von Liquid-Anträgen

Um persönliche Empfindungen hinsichtlich einzelner „Liquid-Antrags-Initiatoren“, bei der Bewertung von Liquid-Anträgen weitestgehend auszublenden, soll bei der BGV 2015 der Entschluss gefasst werden, bis zur nachfolgenden BGV (2016) zu entschließen, dass Anträge von einer ernannten Personen eingebracht werden können, sodass den Mitgliedern bis zum Abschluss der Initiative der Initiator nicht bekannt ist, und persönliche Empfindungen somit verringert werden.
 

Begründung

Da laut verschiedensten persönlichen Rückmeldungen, eine „Anonymisierung der Liquid-Anträge“ bereits mehrfach angedacht wurde, aber aufgrund der Komplexitäten des System, lt. Einzelnen Rückmeldungen technisch-nicht umzusetzen sei, wäre die wöchentliche bzw. monatliche Einbringung von Anträgen, durch ernannten Antragssteller eine einfache, kostengünstige und leicht realisierbare Alternative.

Hauptargument: Minimierung von Vorbehalten und Vorurteilen gegen Antragsteller.

Hinsichtlich der Transparenz von Programmpunkten: siehe Liquid-Initative: i6195: Transparenz beim Parteiprogramm (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6195.html?tempstore=4bg29xxxyz1wrych7cnc5gc7w2)