Soll ein Konzept erarbeitet werden, welches im Anschluss eines Liquid-Beschluss als Programmpunkt ins Bundesparteiprogramm aufgenommen wird, welche eine Vermehrte Einbindung von Menschenrechtsorganisationen, Caritativen Einrichtungen, Umweltorganisationen, Naturschutzorganisationen, Anti-Kriegs-Organisationen (Bsp.: WILPF) und weiterer Organisationen und Vereine, durch die Gewährung von Anhörungs- und Mitspracherechten im Rahmen vom Gesetzesbeschlüssen, bzw. Beschlüssen im Allgemeinen, auf Bundesebene ermöglicht?

Abgesehen von der Einbeziehung von quasi-parteifreiem sog. „Expertenwissen“, könnte dies auch eine Abfederung der Folgen der Gesetzesnovellierungen aus 2004 bedingen.
 

Anmerkung:

Aus unterschiedlichen Gründen, gehe ich im Forum erst im letzten Viertel auf Fragen bzw. Kritik ein. Bitte jedoch statt ewiger und sich im Kreis-drehender Diskussionen darum, dass sich jedes Abstimmungsberechtigte Mitglied, selbstständig und autonom mit dem Thema auseinandersetzt.
 

Zur thematischen Recherche wird über www.google.at und Co. die Unzähligen Medienportale empfohlen: www.taz.de , www.jungeWelt.de , www.faz.net , www.sueddeutsche.de , www.nytimes.com , www.theGuardian.com , http://sputniknews.com/ , https://jungefreiheit.de/ , www.hurriyetdailynews.com/ , www.nzz.ch , www.thueringer-allgemeine.de , www.neues-deutschland.de , www.handelsblatt.com , und so weiter;