Die BFG möge beschließen, den Bundes- und Landesvorstände die Akkreditierungsbefugnis zu erteilen. Weiters möge die BGF eine geeignete Stelle in der Bundesgeschäftsordnung vorschlagen um dieses Recht künftig zu verankern.
Grund: Neue Mitglieder müssen oft sehr lange auf ihre Akkreditierung warten. Um sie besser einbinden zu könne und schnelleren Zugang zu unseren demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu schaffen, ist es hilfreich, wenn BV und LVs akkreditieren können.