folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden:

Antragstext

§x Ratsbevollmächtigte (RBV)

(1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Delegierten werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen.