Initiative
Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit
Organisierte, wissentliche Verbreitung von Falschinformation über Strafrecht vor größerem Personenkreis
Gerade über das Strafrecht, das mit seinen Sanktionen in Grundrechte und vitale Lebensinteressen eines jeden Menschen eingreift, muss möglichst Klarheit bestehen. Organisierte Verbreitung von Falschinformation über den Inhalt der österreichischen Straftatbestände schädigt nicht nur das Ansehen legaler Handlungen und rechtstreuer Bürger, sondern ist auch der allgemeinen Rechtskenntnis abträglich. Kenntnis darüber, was strafrechtlich ge- bzw verboten ist, ist wesentlich, um sich rechtskonform verhalten zu können. Über Bestehen und Inhalt von Straftatbeständen wissentlich Falschinformationen zu verbreiten führt zu massiver Verunsicherung oder aber zu Apathie, wodurch die allgemeine Rechtstreue negativ beeinflusst wird.
Daher spricht sich die Piratenpartei Österreichs für strafrechtliche Pönalisierung solchen Verhaltens aus.
Begründung
Es bezieht sich auf WISSENTLICHE und organisierte Verbreitung von Falschinformation. Bloße Vermutungen oder auch fallweise absichtliche Falschinformation ist nicht erfasst. Ein größerer Personenkreis liegt laut Judikatur ab 1000 Personen vor. Stammtischrunden sind also nicht erfasst. Es muss organisiert sein. Dafür ist eine koordinierte Planung von Personen- und Sacheinsatz nötig. Einzelpersonen sind also nicht erfasst. Die Anregung "Gegen Pressefreiheit" nennt mE nicht die richtigen Gründe und verkennt die Absicht dieser Initiative. Es geht nicht darum, die Nennung einzelner Handlungen als rechtswidrig, zu pönalisieren, sondern um die wissentlich falsche Darstellung der Rechtslage.
Zu den Bedenken
1. Wissentlichkeit schwer nachweisbar
Das stimmt! Und das ist gut so! Nur wenn Wissentlichkeit nachgewiesen wird soll bestraft werden. Das funktioniert bei diversen anderen Tatbeständen des Strafrechts auch und ist hier sachlich angebracht, denn reine Mutmaßungen sollen keinesfalls verboten werden - nur die koordinierte, großräumige und wissentliche Fehlinformation.
2. Wie erkennt man die absolute Wahrheit?
Komplett sinnloses Argument.... Straftatbestände haben einen konkreten Inhalt und es besteht zu 99% Einigkeit über den Anwendungsbereich in Lehre und Judikatur. Deshalb ist dieser Vorschlag ja eingeschränkt auf "Wissentlichkeit", was dieses Argument entkräftet. Mit dem Argument könnte man jede Strafjudikatur als Willkür abtun!
3. Hervorragende Möglichkeit, Unbequeme mundtot zu machen
Wissentlich zu lügen ist keine bloße Meinungsäußerung! Unsicherheit über den Inhalt von Straftatbeständen zu schaffen, ist gefährlich. Noch dazu ist dieser Vorschlag nicht nur auf die Wissentlichkeit, sondern auch auf die organisierte Vorgangsweise und den großen Personenkreis eingeschränkt - daher kein Missbrauchspotenzial!