Haftungsübernahme durch andere Landesparteien oder den Bund
am 14.10.2013 um 15:08:28 Uhr

Landesparteien mit eigener Rechtspersönlichkeit können sich nur selbst auflösen. Für Landesorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die sich aufgelöst haben, tritt die Bundesorganisation die Rechtsnachfolge an.

Bewirkt genau dass eine Landespartei sich im Insolvenzfall selbst auflöst und der Bund (und damit andere nicht eigenständige Landesorganisationen) die Kosten übernehmen müssen.


AusgleichPositivNegativMeine Bewertung
Bewertungen durch interessierte Nicht-Unterstützer:
+2
20
[nur für Registrierte]