am 09.10.2013 um 11:41:33 Uhr
Warum der Beschluss absolut sinnvoll ist
- Der Mitgliedsbeitrag darf nicht für 2014 vorausgezahlt werden
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1€ pro Monat, ist aber nur einmal im Jahr zu entrichten
- Die Kosten für eine Buchungszeile betragen ca. 30ct.
- Der Probemonat bei Akkreditierung gilt nach wie vor.
Wenn nun in den nächsten Monaten jeweils 10 Mitglieder dazu kommen:
- zahlen die im Dezember gar nichts, wegen Punkt 4.
- zahlen die im November dazu kommen 1€ für den Dezember, davon gehen 30% für Buchungskosten drauf.
- der Aufwand für das Mitglied und der Aufwand für die Geschäftsführung ist ein vielfaches dieses Betrags
- zahlen die im Oktober dazu kommen 2€, hier gilt das gleiche wie für den November, nur eben mit 15%
Lösungsvorschläge (Sofortmaßnahmen):
- Vorauszahlung für 2014 zulassen
- wäre ein GO-Verstoß
- Mitgliedsbeitrag 2013 aussetzen für Mitglieder die den Mitgliedsbeitrag für 2014 entrichten
- wäre ebenfalls ein GO-Verstoß
- Mitgliedsbeitrag 2013 aussetzen
- wäre kein GO-Verstoß, diese Variante hat die BGF beschlossen
- keine Sofortmaßnahme
- dann bleiben die o.g. Probleme bestehen
Lösungsvorschläge die nicht-sofort umgesetzt werden können da sie eine GO-Änderung benötigen:
- Zumindest im 4. Quartal die Vorauszahlung für das nächste Jahr zulassen um solche Übergangsprobleme zu beseitigen
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