Haftungsfragen
am 27.09.2013 um 21:39:06 Uhr

Wir sind solche "Forststrassenbesitzer", i.e. Mitglied einer so genannten "Bringungsgemeinschaft", das ist eine Art Genossenschaft aller Anrainer. Das ganze bezieht sich auf ca 4 km nicht-asphaltierte, steile Strasse bis zu unserem Haus und darüber hinaus. Erstens fahren die Mountainbiker sowieso, ob man's erlaubt oder nicht. Zweitens gibt es darunter Vernünftige, wo man nix sagen will & es auch nicht tut, sowie Grenzgestörte, die Dir mit 60 Sachen auf dem einspurigen Forstweg abwärts entgegen kommen. Wenn's dann kracht, und es war für Radfahrer frei gegeben, ist erst einmal der Strassenerhalter fällig (also wir Anrainer), der muss dann nachweisen, dass er die Strasse ordnungsgemäß gepflegt und beschildert und blahfasel. Da lob' ich mir den derzeitigen Zustand. Wer normal fährt, wird eh' nicht beanstandet. Und wer einen Zefze draufhat, dass ihm das Hirn wegfliegt, ist, wenn es ihn denn birnt, diskussionslos selber schuld (weil hätte ja dort gar nicht dürfen). PS: Das Gesetz kennt keine "Mountainbiker". Es kennt nur Fahrräder. Jftr.


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