am 13.09.2013 um 13:46:47 Uhr
"...eine Person im Unternehmen die Verantwortung dafür tragen..."
Es gibt genau eine Person, die nach außen hin wirksam Verantwortung in einem Unternehmen trägt: Das ist der Chef. Und sonst keiner. Es sollte diesem obliegen, wie er denn die Umsetzung der Datenschutzgesetze sicherstellt. Einzelne Positionen von außen per Gesetz festzulegen ist ein vermeidbarer Eingriff in die Firma. Es reicht völlig, wenn die EInhaltung von außen überprüft wird.
Beispiel: Es wird auch nicht einem Kellner "die Verantwortung dafür" übertragen, ob der Chef die Gewerbeordnung einhält. Weil das schlicht nicht geht. Datenschutz ist viel zu wichtig, als dass man solche schwammigen Formulierungen verwendet.
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