Unzulässiger Eingriff in das Privateigentum
am 12.09.2013 um 17:31:41 Uhr

Selbst wenn der Bauträger seine 2/3 nur an Reiche vergibt - es ist sein Haus. Wieso darf er nicht an den vergeben, den er will? Er hat ja eh schon tonnenweise Auflagen. Warum muss er einen Mietnomaden nehmen, wenn der auf der Liste vor jemandem steht, der seine Miete pünktlich zahlt?

Die Drittelregelung realisiert ja eh bereits ein fixes Quantum an Wohnungen, wo er nicht mitreden kann wer reinkommt und wer nicht. Das sollte reichen. Dass es beim Wohnservice Wien hingegen Transparenz braucht, das ist unbestritten! Aber da sind wir wieder bei der Transparenz der öffentlichen Verwaltung.

Kleiner Tipp für den Antrag: Datenschutz kann eingehalten werden, in dem den Bewerbern feste Nummern zugewiesen werden und nicht Namen sondern Nummern auf den Listen stehen. Ich kann dann laufend prüfen, ob sich eine neue Nummer "vorgeschummelt" hat.


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