am 12.09.2013 um 14:58:03 Uhr
Argumentation ist nicht korrekt
Die EU-Datenschutzverordnung 2012 sieht vor, dass ab 250 Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend ist.
Aber auch darunter muss den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung getragen werden und da wird es wohl auch jemanden geben müssen, der damit beschäftigt ist. Ansonsten haftet wohl die Geschäftsführung.
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