Da ich kein Feld für Kommentar und auch das für Anregungen nicht gefunden habe, schreibe ich das jetzt hier hinein: Das Transparenzgesetz regelt nur die Veröffentlichungspflicht, aber nicht die Folgen einer Verletzung dieser Pflicht. Wenn ein Beamter eine Millionenhaftung nicht veröffentlicht, kann man bestenfalls ihn selbst zur Verantwortung ziehen (wenn überhaupt), er wird das aber nicht bezahlen können. Denn die Haftung ist gültig. Bei der Haftungsbuch-Regelung, ist die Haftung gar nicht gültig und der Steuerzahler muß erst gar nichts zahlen. Ein weiterer Vorteil der Haftungsbuch-Regelung ist die klare Definition der Haftungshöhe. Beispielsweise wäre der Millionen-Swap in Linz gar nicht möglich gewesen, da es eine unbeschränkte Haftung nicht gibt. Die Vertragsparteien wären somit "mit der Nase" auf die Brisanz der exponentiellen Zinsformel gestoßen worden !
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