(1) Ein Antrag muss im Antragstext, um direkt umgesetzt zu werden, verpflichtend den Punkt „Bei Annahme dieses Antrags tritt dieser per (hier das jeweilige Datum einsetzen) in Kraft.“ enthalten.
halte ich für für zu einschränkend. könnte viel zu viele anträge aus formalfehlern ungültig machen
(2) Das definierte Datum kann frühestens der Tag sein, an dem die Abstimmung beendet ist und das Ergebnis bekannt gemacht, respektive veröffentlicht wurde. Fehlt diese Angabe im Antragstext gilt es frühestens ab (inklusive) dem Tag der Veröffentlichung.
zu kompliziert. siehe i3252
(4) Sind technische Anpassungen, personelle Schulungen oder diverse Anschaffungen notwendig, usw usf...
zu kompliziert. diese faktoren muss jeder beim abstimmen beachten und die antragsteller dahingehend befragen. "von der regelung betroffene" könnte auch tür und tor für blockade (und sei es nur jede menge anträge beim SG) öffnen.
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