Zusatz zur Anregung: GO verhindert Delegationen
am 28.05.2013 um 16:32:50 Uhr

https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A74_Abhaltung_der_Bundesgeneralversammlung

GO, §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung (3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als 4 Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden.

Das heißt man muß persönlich anwesend sein.


AusgleichPositivNegativMeine Bewertung
Bewertungen durch interessierte Nicht-Unterstützer:
+2
20
[nur für Registrierte]