am 24.05.2013 um 19:38:53 Uhr
einfach falsch
„daß bei einer bgv grundsätzlich die organe neu gewählt werden“
Nope. Das stimmt einfach nicht. Organe sind gemäß ihrer Funktionsperiode laut Satzung/BGO im Amt; alle gewünschten Wahlen erfordern explizite Anträge (außer BSM, der wurde ja explizit nicht nachbesetzt und wird daher neu gewählt).
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