am 11.05.2013 um 20:55:59 Uhr
keine Aufgabe des Bundesvorstandes - selbst ausarbeiten
Die Änderung von Bundessatzung und/oder der Bundesordnungen fällt mit Sicherheit nicht in den Aufgabenbereich des Bundesvorstandes. Änderungen kann jedes Mitglied selbst ausarbeiten und einbringen.
Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
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