keine Aufgabe des Bundesvorstandes - selbst ausarbeiten
am 11.05.2013 um 20:55:59 Uhr

Die Änderung von Bundessatzung und/oder der Bundesordnungen fällt mit Sicherheit nicht in den Aufgabenbereich des Bundesvorstandes. Änderungen kann jedes Mitglied selbst ausarbeiten und einbringen.


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