Themenbereich erfüllt
am 11.05.2013 um 09:30:32 Uhr

Das hat sehr wohl etwas mit "Verbraucherschutz" zu tun, denn der Schutz der Verbraucher (in diesem Fall von Tabakprodukten) ist durch diesen Antrag gewährleistet.

+1 Sonstwer & Antrag

Freie Wahl für Lokalbetreiber bedeutet, man sucht sich seine Kunden (wie früher) aus, wer in ein Lokal in dem geraucht wird, nicht gehen will, der konnte auch schon früher die "Raucherlokale" meiden und/oder in Lokale gehen in denen eben NICHT geraucht wird. Diese Wahlfreiheit muss bleiben.

Das Speiselokale sich dann selbstverständlich für den "Nichtraucherbereich" entscheiden steht hier gar nicht zur Debatte, es geht um "Diskos & Bars" ab einer gewissen Größe (60qm+) die eben diese Wahlfreiheit nach dem bestehenden Gesetz nicht mehr haben, weil 60qm+ automatisch "rauchfrei" sein MUSS - das ist ein Unding!


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