Genuss- und Suchtmitel
am 12.04.2015 um 13:48:25 Uhr

Auch wenn die Piratenpartei die Auffassung vertritt das E-Zig. ein Genuss- und kein Suchtmittel darstellt, sind sie aus "medizinischen Gründen" sicher ebenso als Suchtmittel (wie Zig. und Alkohol) einzustufen;

Da dies im Zusammenhang mit dem allg. "Rauchverbot" in Gaststätten erfolgte, soll sich die PP allgemein gegen das neue Verbotsgesetz ausprechen und das Aussprechen eines Rauchverbotes den Gaststätteninhaber (-Betreiber) Überlassen - im Sinne der Freiheit des Unternehmertums;

Wichtig ist, dass eine Ausgewogenheit zwischen Lokalen täten angestrebt wird, in welchen Rauchen erlaubt und in welchen Rauchen verboten ist;


AusgleichPositivNegativMeine Bewertung
Bewertungen durch interessierte Nicht-Unterstützer:
0
00
[nur für Registrierte]