am 12.04.2015 um 13:48:25 Uhr
Genuss- und Suchtmitel
Auch wenn die Piratenpartei die Auffassung vertritt das E-Zig. ein Genuss- und kein Suchtmittel darstellt, sind sie aus "medizinischen Gründen" sicher ebenso als Suchtmittel (wie Zig. und Alkohol) einzustufen;
Da dies im Zusammenhang mit dem allg. "Rauchverbot" in Gaststätten erfolgte, soll sich die PP allgemein gegen das neue Verbotsgesetz ausprechen und das Aussprechen eines Rauchverbotes den Gaststätteninhaber (-Betreiber) Überlassen - im Sinne der Freiheit des Unternehmertums;
Wichtig ist, dass eine Ausgewogenheit zwischen Lokalen täten angestrebt wird, in welchen Rauchen erlaubt und in welchen Rauchen verboten ist;
Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
---|---|---|---|---|
Bewertungen durch interessierte Nicht-Unterstützer: | 0 | 0 | 0 | [nur für Registrierte] |