https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgeschäftsordnung#.C2.A714_Transparenz
am 07.01.2014 um 19:26:17 Uhr

§14 Transparenz

"(1) Die Piratenpartei Österreichs verpflichtet sich ausdrücklich dem Prinzip der Transparenz.

(2) Alle Piraten, welche einen Geheimhaltungsvertrag unterzeichnet haben, sind in ihren Tätigkeiten Personenangelegenheiten und die technische Sicherheit betreffend explizit von der Pflicht der Transparenz ausgenommen.

(3) Sämtliche davon nicht betroffene Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen der Partei müssen für Mitglieder einsehbar sein. Ebenso müssen auch alle Sitzungen und Treffen von Organen der Piratenpartei öffentlich, nachvollziehbar und aufzeichenbar sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich explizit persönliche Mitteilungen und Bereiche, die unter Datenschutz stehende Personenangelegenheiten betreffen."


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