Schutz wird in §207 geregelt, §207b wurde als Ersatz für §209 eingeführt
am 09.11.2013 um 23:14:42 Uhr

Nur zur Info: Vor der damaligen Gesetzesänderung (vor ca. 10 Jahren) war das Schutzalter generell bei 14 für sowohl für Heterosexuelle als auch Lesben. Durch den §209 war es für homosexuelle Männer jedoch auf 19 Jahre gesetzt.

Diesen §209 hatte damals der VfGH gekippt, worauf hin die schwarz/blaue Regierung den $207b zusätzlich eingeführt hat, der sozusagen offiziell die Regel auch für alle anderen verschärft hat. Laut Medienberichten wird dieser $207b allerdings hauptsächlich gegen homosexuelle Männer eingesetzt.

Der $207b ist nur ein Zusatzparagraph den es erst seit schwarz/blau gibt. Im §207 wurde und wird sexueller Mißbrauch von Unmündigen (d.h. Personen unter 14) ohnehin geregelt.

14 Jahre ist natürlich jung, aber durchaus (auch in Nachbarländern) nicht unüblich: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Age_of_Consent_-_Global.svg

Für Prostitution gibt es den § 215a StGB Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger der zumindest laut FM4 in der Theorie für andere Kuriositäten sorgt, die hier aufgelistet werden: http://fm4v2.orf.at/burstup/143864//main.html

Diesen Sachverhalt sollte man zumindest vor seiner Entscheidung wissen.


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