Freigrenze ca. 30xBIP/Person.Jahr bis 50xbppj einarbeiten:
am 09.11.2013 um 20:36:09 Uhr

denn was ONH OttonormalhacklerIn im Lauf eines Lebens anständig und legal an Vermögen zusammentragen kann, ist jedenfalls nur selten höher als das BIP

(auch wenn BIP überhaupt kein brauchbarer Indikator ist http://existenzgeld2.wordpress.com/#41bge so spricht das eher gegen niedrigere Realwerte)

d.h. ein Freibetrag von 30-50 bppj (siehe Überschrift) ist ein vernünftiger, realer Freibetrag, mit dem weder Wochenendhaus noch Drittauto in Gefahr sind -- und Omas Sparbuch schon gar nicht -- denn das wäre (BIP/Person) 30.000,-/Jahr x 30-50 = 1-2 Millionen Euro.

Da drüber darf schon Vermögensteuer angesetzt werden, ohne als "Kummerl" nach Definition Enterhaken zu gelten. http://vermoegensteuer2.wordpress.com

Genauso ist es ja mit dem BGE: es ist ein Freibetrag der nur ausgezahlt wird, wenn zu wenig Einkommen da ist: http://existenzgeld2.wordpress.com/#rchnbspl

Bevor ich mir solche Stronachs und ihr Theater ansehe, lasse ich persönlich allerdings lieber als Kommunist apostrophieren, jedenfalls solange die KPÖ -- wie übrigens auch Neos, PPÖ oder sonst irgendeine xPÖ, von denen eine ÖxP heisst -- weniger als 30% Macht hat.


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