Wer Vollmacht gibt meint, er/sie werde mit der Abstimmung des anderen zufrieden sein
am 08.11.2013 um 14:41:15 Uhr

Vollmachten ablehnbar zu machen bewirkt, dass es zu einer Verschiebung des Verständnisses hin zu einem Auftragsverhältnis kommt.

Das ist folgerichtig, wenn man bedenkt, warum jemand einem anderen Vollmachten gibt: weil man denkt, man werde mit deren/dessen Entscheidungen zufrieden sein. Daher liegt hier tatsächlich eine Art von Wahl vor - insbesondere wenn man erst nach Abschluss der Abstimmung sehen kann, ob sich die zugrundeliegende Erwartung auch erfüllt hat.

Die logische Konsequenz ist, dass eine Verschiebung des Verständnisses durch die Ermöglichung der Ablehnung kein Nachteil, sondern nur folgerichtig ist. Jemand der/die mehr Vollmachten hat, kann mehr entscheiden - auch wenn durch Transparenz und Einflussmöglichkeit diese Entscheidungen einer nachprüfenden Kontrolle unterliegen - aber eben einer NACHPRÜFENDEN.


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