am 25.10.2013 um 12:00:12 Uhr
Kann per direktem Beschluss nicht aufgehoben werden
Das Recht diesen Beschluss zu fassen und somit auch aufzuheben steht laut §2-1 BFO explizit nur der BGF zu. Diese Abstimmung ist maximal ein Meinungsbild. Möchte man diesen Beschluss aufheben, geht das nur über eine entsprechende GO-Änderung.
| Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
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